Mindestlohn muss für alle gelten!

Veröffentlicht am 24.09.2015 in Bürgerschaft

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Sybille Böschen, hat Forderungen nach einer Aufweichung des Mindestlohns für Flüchtlinge eine klare Absage erteilt. „Es darf keine Zwei-Klassengesellschaft auf dem Arbeitsmarkt geben“, stellte Böschen klar, „Mindestlohn und Tarifverträge müssen für alle Menschen gleichermaßen gelten – egal über welchen Aufenthaltstitel sie verfügen.“

Damit trat Böschen entsprechenden Forderungen entgegen, die in den vergangenen Wochen immer wieder zu vernehmen waren, und die nun am Mittwoch auch die FDP-Fraktionsvorsitzende Lencke Steiner in der Bürgerschaft gestellt hatte. In der Debatte nach der Regierungserklärung von Bürgermeister Carsten Sieling hatte bereits der sozialpolitische Sprecher, Klaus Möhle, die ablehnende Position der SPD-Fraktion deutlich gemacht, die sie am Montag in einem Fraktionsbeschluss untermauert hatte. Einer solchen Forderung liege die Annahme zugrunde, dass dadurch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen würden, erklärt Böschen. Dies sei aber mitnichten der Fall.

„Allen Unkenrufen aus der Wirtschaft zum Trotz, ist der Mindestlohn ein Erfolg“, betont Böschen. Rund 3,7 Millionen Menschen profitierten von der Anfang des Jahres bundesweit eingeführten Lohnuntergrenze von 8,50  Euro und verdienten mehr Geld mit ihrer Arbeit als noch im vergangenen Jahr. „Damit schützt der Mindestlohn vor allem im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen und verringert so die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind“, erklärt Böschen. „Er leistet zugleich einen Beitrag für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb und sorgt für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen.“ Bremen sei dabei Vorreiter. Hier profitierten viele Beschäftigte bereits seit 2012 vom Landesmindestlohn, der inzwischen sogar bei 8,80 Euro in der Stunde liege.

Stelle man den Mindestlohn für Flüchtlinge infrage, könne dies dramatische Folgen haben, warnt Sybille Böschen. Das Bundesmindestlohngesetz habe für die Mehrheit der Menschen im unteren Einkommenssegment eine Verbesserung gebracht - und dies vor allem, weil es allgemeingültig sei. „Stellt man diese allgemeine Gültigkeit infrage oder weicht sie auf, dann gefährdet man das gesamte Gesetz“, sagt sie und fügt an: „Das würde vor allem zu einem neuen Dumpinglohnsektor auf dem Arbeitsmarkt, zu einer Aufweichung gewerkschaftlicher Errungenschaften und zu einer neuen Unterschicht in der Gesellschaft führen. Wer in Deutschland lebt, muss auch seine Existenz durch Arbeit selbstständig sichern können. Deswegen muss der Mindestlohn für alle gelten.“

 

 

 

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