Kabinett beschließt Rückkehr zur Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen

Veröffentlicht am 07.06.2018 in Aktuelle Meldung
Nominierung

Zur Wiedereinführung der Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen erklärt der Bundestagsabgeordnete Uwe Schmidt:

 

„Die Tatsache, dass die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung bisher nur von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber nicht im gleichen Maße auch vom Arbeitgeber getragen wurden, war ungerecht und falsch. Ich habe im Bundestagswahlkampf deutlich gemacht, dass es nicht ausreicht, gemachte Fehler zu erkennen – gemachte Fehler müssen auch korrigiert werden. Die Rückkehr zur Parität ist eine solche Fehlerkorrektur.

 

Für Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und auch Rentnerinnen und Rentnern bedeutet dies nun eine monatliche Entlastung. Vor allem aber bedeutet es, das Schließen einer Gerechtigkeitslücke, der Zusatzbeitrag wird nun zur Hälfte von den Versicherten und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Das ist gerecht und stärkt das Gerechtigkeitsempfinden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 

Die Rückkehr zur paritätischen Krankenkassenfinanzierung ist ein wichtiger erster Schritt zu einer solidarischeren Gesellschaft. Wir haben damit ein zentrales Wahlversprechen eingelöst, jetzt heißt es am Ball bleiben und weiterarbeiten. Für mehr Gerechtigkeit und mehr Miteinander in unserem Land.“

 

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