CO2-Steuer darf nicht zu Mehrkosten für Mieter:innen führen

Veröffentlicht am 02.02.2021 in Ortsverein

Leher SPD fordert Gesetz zur Verhinderung der Umlage
 
Seit dem Jahresbeginn gilt die Besteuerung von Kohlendioxid (CO2). Damit soll in der Bevölkerung ein Anreiz geschaffen werden, das klimaschädliche Treibhausgas zu reduzieren. Eigentümer sollen zum Beispiel ihre alten Heizungen auf moderne und umweltfreundliche Systeme umrüsten. Die SPD Lehe fordert eine gesetzliche Regelung, dass es in diesem Zusammenhang nicht zu einer einseitigen Umlage zu Lasten der Mieter:innen kommt.
 
„Bei Mietwohnungen werden durch die Steuer aktuell lediglich die Mieter über die Nebenkostenabrechnung belastet. Es gibt also keinen Anreiz für den Vermieter zu sanieren, weil er keine Steuern spart. Die mehrbelasteten Mieter haben zugleich keinen Einfluss auf den Sanierungswillen des Vermieters, können der Mehrbelastung aber auch nicht entgehen“, beschreibt es Rechtsanwalt Peter Steinke, stellvertretender Vorsitzender des SPD Ortsvereins Lehe.
 
„Die CDU meint, dass nach dem Verursacherprinzip der Mieter die Zeche zahlen müsse, weil derjenige, der heizt auch die Umwelt belastet. Das ist schlicht falsch“, ergänzt die stellvertretende Leher SPD-Vorsitzende Miriam Smith. Auch der von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) ins Spiel gebrachte Kompromiss einer Lastenteilung von Mieter und Vermieter sei zu kurz gedacht: „Wenn die Kosten geteilt werden, bleibt es trotzdem dabei, dass der maximale Sanierungs-Anreiz nicht ausgeschöpft wird. Dieser Zweck wird nur dann verwirklicht, wenn der Vermieter, als Eigentümer der Wohnung und Betreiber der Heizungsanlage, mit den Mehrkosten belastet wird. Eine staatlich geförderte Sanierung wäre ein wirksamer Anreiz, um Kosten wie die CO2-Steuer einzusparen, die keinen Ertrag bringen“, so Steinke.
 
Die Leher SPD wird sich an die SPD-Bundestagsfraktion und Vizekanzler Olaf Scholz wenden, um zu erreichen, dass die Mehrkosten aus der ökologisch sinnvollen CO2-Besteuerung per Gesetz nicht umlagefähig sein dürfen, um dem umweltpolitischen Ziel nachhaltig Rechnung tragen zu können. „Eigentum verpflichtet und das gilt gerade bei Nachhaltigkeits- und Umweltfragen“, so Smith abschließend.

 

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